Der Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit der Klienten gehört zu den zentralen Aufgaben professionellen
Handelns in allen pädagogischen, therapeutischen, betreuenden und pflegenden Berufen. Die Auseinandersetzung mit Gewaltprävention müssen daher alle Angehörigen dieser Berufsgruppen vollziehen.
Wer vor dieser Tatsache die Augen verschließt, erleichtert den Tätern das Vorgehen.